Klingelton Abo kündigen

Sie sind nicht nur nervig und laut, sondern auch noch teuer: die Klingelton Abos von Jamba, Zed, Bobmobile und weitere. Doch wie wird man das Abo wieder los? Schließlich möchte man ja nicht, dass die Kosten ins Unermessliche steigen. Zunächst räumen die Abo-Anbieter ein 14-tägiges Widerrufsrecht ein. Zurückgegeben werden können jedoch nur Dinge, die zur Rücksendung geeignet sind – Klingeltöne, Logos etc. sind dies jedoch nicht – somit ist ein Widerspruch quasi sinnlos.

Stattdessen sollte umgehend gekündigt werden. Je nachdem, bei welchem Anbieter das Abo bestellt wurde, muss unterschiedlich vorgegangen werden: Bei Jamba geht dies zum Beispiel mit einer schriftlichen Kündigung (die Handy Nummer muss unbedingt angegeben werden), die an dienst@jamba.net gesendet wird. Auch eine SMS mit dem Text „Stopp“ oder auch „stopalle“ an die 33333 wird bei Jamba als Kündigung verstanden. Auch bei Zed kann man per Email kündigen, somit werden keine weiteren SMS Kosten mehr fällig. Geschickt werden sollte die Kündigung an info@zed.de. Denn besonders bei Zed wird es schwierig, per SMS zu kündigen – je nachdem, welches Abo man sich zugelegt hat muss nämlich stopton, stopsount, stopreal, stopspiel, stopvideo, stopnews, stopgedicht, stopmanga, stopchat, stopscreen oder stopbild abgeschickt werden – und zwar an die 72400.

Die Kosten, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung aufgelaufen sind, bekommt man unter keinen Umständen zurück – selbst dann nicht, wenn ein Kind das Abo bestellt hat, jedoch nichts von der monatlichen Verpflichtung wusste. Eigentlich verwunderlich, denn im Grunde muss man in Deutschland ein gewisses Alter erreicht haben, um derlei Verträge eingehen zu dürfen. Leider ist dieses Argument in Bezug auf Jamba, Zed etc. nicht gültig. (bo)