Wer an eine Umschuldung denkt, da der Kreditbedarf höher ist als erwartet, muss zunächst prüfen, ob der Altkredit überhaupt kündbar ist. Bei den meisten Verbraucherkrediten, z.B. dem Ratenkredit besteht ein Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten. Erst danach kann der Altkredit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Bevor Sie jedoch an eine Umschuldung und Kündigung des Altkredits denken, prüfen Sie zunächst, ob es sich nicht vielleicht eher lohnt einen weiteren Kredit aufzunehmen, evtl. sogar bei einer anderen Bank oder einem anderem Kreditunternehmen.
Einige private Kreditvermittler neigen dazu, besonders hohe Kredite ihren Kunden bei einer Umschuldung zu empfehlen. Der Kreditvermittler darf zwar von seinen Kunden nur die Provision für den zusätzlichen Kreditbedarf verlangen, von den Banken erhält er jedoch die Provsion auf die gesamte Kreditsumme. Ist der effektive Jahreszins des Umschuldungskredits höher als der des Altkredits, dann muss der Kunde keine Vermittlungsprovsion zahlen. (§16 Satz 2 VerbrKrG)