Deutschland geht es immer schlechter. Mittlerweile ist jeder zehnte deutsche Haushalt dermaßen überschuldet, dass aus eigener Kraft nichts an der Situation geändert werden kann. Für diese Fälle gibt es die Möglichkeit, eine private Insolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, anzumelden.
Beantragt wird eine private Insolvenz vor Gericht. Jedoch muss der Schuldner zunächst alles ihm mögliche versucht haben, die Schulden zu begleichen. Zunächst muss also versucht werden mit dem Gläubiger einen Kompromiss zu finden, z.B. Zahlung eines Teilbetrags, Ratenzahlung oder sonstige Vereinbarungen. Erst wenn diese Versuche scheitern, ist es möglich private Insolvenz beim Amtsgericht zu beantragen. Das vergeblich versucht wurde mit dem Gläubiger überein zu kommen, muss man als Schuldner bei Antrag einer Verbraucherinsolvenz zudem belegen. Eine Schuldnerberatung, ein Steuerberater oder ein Anwalt sind authorisiert entsprechende Belege auszustellen. Wird dem Privatinsolvenz Antrag stattgegeben und bezahlt der Antragsteller innerhalb der nächsten sechs Jahre aus seinem sämtlichen Einkommen außer dem nichtpfändbaren Teil seines Verdienstes die Schulden bei seinen Gläubigern ab, so werden ihm die Restschulden nach Ablauf dieser Zeit erlassen. Bis vor kurzem betrug die "Wohlverhaltenszeit" noch 7 Jahre. Nach einer gesetzlichen Änderung sind es nun nur noch 6 Jahre nach denen man schuldenfrei werden kann.
Früher, kurz nachdem die Möglichkeit Verbrauchern geschaffen wurde eine Privatinsolvenz zu beantragen, war es allein schon schwierig, als Schuldner vor Gericht zu erscheinen, denn die Gerichtskosten mussten per Vorschuss gezahlt werden. Das hat sich mittlerweile jedoch auch geändert. Die Kosten für das Gericht müssen zwar noch immer vom Antragsteller alleine getragen, können jedoch gestundet werden. Auch beträgt die Frist, nach der die Schulden "vergessen" werden, nicht mehr wie früher sieben Jahre, sondern wie oben erwähnt nur noch sechs Jahre. Dem Verbraucher gegenüber wurde das Insolvenzgesetz sozusagen noch wohlwollender gemacht, damit jeder die Möglichkeit hat Privatinsolvenz zu beantragen und die Wohlverhaltenszeit von 6 Jahren zu überstehen.
Trotz aller Erleichterungen und Vergünstigungen sollten sich Personen, die über eine Privatinsolvenz nachdenken, über folgendes im Klaren sein: während einer privaten Insolvenz bekommt man bei keiner Bank mehr einen Kredit, Handyverträge abzuschließen wird immer schwieriger. Bei jeder Kleinigkeit, die sich der Schuldner leistet, wird ihm auf die Finger geklopft – Urlaub und Luxusartikel sind für die nächsten sechs Jahre quasi unerreichbar. (bo)