Eine Aktie wird auch Anteilschein genannt, denn mit ihrem Erwerb erhält der Aktienbesitzer einen Teil einer Gesellschaft, also zum Beispiel einer Firma. Eine Aktie ist also ein Wertpapier und ein Bruchstück des Grundkapitals der betroffenen Firma.
Weiterhin werden Aktien in Stammaktien und Vorzugsaktien unterteilt, wobei es den Gesellschaften freisteht, welcher Aktientyp an wen vergeben wird. Bei einer Stammaktie besteht ein Mitspracherecht, bei Vorzugsaktien besteht nur ein Recht auf die entstandene Dividende. Ein Aktionär besitzt des Weiteren eine Reihe an Rechten, die er auch geltend machen sollte. Dazu gehören Bezugsrechte junger Aktien, Teilnahme und Stimmrecht in Hauptversammlungen, Gewinnbeteiligung und ein gewisser Anteil am Liquiditätserlös.Nichtsdestotrotz bleiben Aktiengeschäfte sehr risikoreich – für unerfahrene Anleger absolut nicht zu empfehlen.
Deswegen sollte bei Unerfahrenheit ein Broker beauftragt werden, oder aber der Interessent informiert sich im Vorfeld so lange über Aktien und Börsenkurse, bis sein Wissen ausreicht, um selbst spekulieren zu können. Wer dazu nicht gewillt ist und auch keinen Broker beauftragen möchte, sollte bei weniger risikoreiche Dinge spekulieren, wie zum Beispiel einem Rentenfond, der in festverzinsliche Wertpapiere investiert und damit den Kursschwankungen nicht allzu sehr ausgesetzt sind. (bo)