Was tun bei Wasserschaden …

Wenn es sich um einen Rohrbruch handelt, bei dem unter Umständen das Wasser weiterhin ins Gebäude fliesst, rufen Sie am besten sofort eine Firma, die sich um den Rohrbruch kümmert. Im Rahmen Ihrer Wasserschaden Hausrat Versicherung sind sie zudem dazu verpflichtet den Schaden insgesamt so gering wie möglich zu halten. Deshalb übernimt die Versicherung in der Regel auch die Kosten für die Beseitung des Rohrbruchs, bzw. anschließend die Wasserschäden resultierend aus dem Rohrbruch.

Um den Schaden möglichst objektiv zu dokumentieren, machen Sie am besten Fotos der Wasserschäden. Diese helfen auch bei Schadenmeldung bei der Versicherung den Wasserschaden möglichst schnell abzuwickeln, ohne dass Mitarbeiter der Versicherung sich den Schaden vor Ort anschauen müssen. Ob und in welchem Summenumfang ein Wasserschaden in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung versichert ist, muss im Zweifelsfall indiduell im Versicherungsvertrag nachgelesen werden. In der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ist ein Wasserschaden z.B. nicht versichert wenn der Wasserschaden durch überlaufen eine Badewanne entstanden ist. Also Schäden die man sozusagen selbst verursacht hat und nicht hätte abwenden können. Wenn in der Wohnung jedoch z.B. ein Rohr bricht, der Fussboden und Möbel beschädigt werden, ist das ein klarer Fall für die Hausratversicherung.

Liegt z.B. in einer Wohnung ein versicherter größerer Wasserschaden vor, und die Wohnung oder das Haus wird unbewohnbar, besteht im Rahmen der Wasserschaden Hausratversicherung Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine zeitweise Unterkunft in einem Hotel. Ob und wie hoch die Hotelkosten in der Hausratversicherung mitversichert sind, ist vom jeweiligen Versicherungsvertrag abhängig. (dor)